Wasserproben
Trinkwasser Verordnung
Seit dem 01. November 2011 ist die Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Danach muss das Trinkwasser in Mietshäusern bei zentralen Warmwasserversorungs-anlagen mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen auf Legionellen untersucht werden. Hierfür sind die Vermieter oder die Hausverwalter verantwortlich. Geprüft werden müssen auch Häuser, deren Wasserleitungen zwischen dem zentralen Erwärmer und dem am weitesten entfernten Hahn ein Volumen von mehr als drei Litern haben.
Diese, nach der Trinkwasserverordnung erforderlichen Untersuchungen, einschließlich der Probeentnahmen und Laboruntersuchungen, ist nur zertifizierten Personen bzw. akkreditierten Laboren gestattet. Die Kosten können als Betriebskosten abgerechnet werden.
Als zertifiziertes Unternehmen bieten wir Ihnen einen kompletten
Service rund um die gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen
aus einer Hand an.
Nachhaltige Unterstützung bei positivem Befund
Wussten Sie, dass wir auch an Quellen und Brunnen Beprobungen für Wasseruntersuchungen durchführen
zur Trinkwasserverordnung